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AG Arnsberg, 01.08.2018 - 12 C 75/18 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch des Betreibers eines Parkplatzes auf erhöhte Parkentgelte durch Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer mit Parkscheibe gegen den Halter bei Abschluss eines Vertrages mit dem Fahrer als Nutzer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnsberg, 01.08.2018 - 12 C 75/18
- LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
- BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19
- LG Arnsberg, 10.08.2022 - 3 S 110/18
Wird zitiert von ...
- LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
Halterhaftung, Abstellen von Fahrzeugen, erhöhte Parkgebühren
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 01.08.2018 (12 C 75/18) wird nach einem Gegenstandswert von 214, 50 EUR auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 01.08.2018 (Az. 12 C 75/18) teilweise zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 214, 50 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15 EUR seit dem 15.01.2016, aus 30 EUR seit dem 20.07.2017, aus 30 Euro seit dem 15.01.2018 sowie Übrigen ab Rechtshängigkeit zu zahlen.