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AG Arnsberg, 02.11.2021 - 42 C 474/21 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Arnsberg, 02.11.2021 - 42 C 474/21
vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen, wobei Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, also insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie die möglicherweise bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen ist (BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VE ZR 314/90 - NJW 1992, 302). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Arnsberg, 02.11.2021 - 42 C 474/21
Es besteht kein Sachgrund, dem Schädiger das "VVerkstattrisiko" abzunehmen, das er auch zu tragen hätte, wenn der Geschädigte ihm die Beseitigung des Schadens nach § 249 S. 1 BGB überlassen würde (BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VIZR 42/73 - NJW 1975, 160).