Rechtsprechung
AG Arnsberg, 17.04.2007 - 3 C 519/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Versicherers auf eine eine Geschäftsgebühr als außervertragliche Leistung des Versicherungsnehmers bei Nichtzustandekommen des Versicherungsvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 38 Abs. 1 S. 1; VVG § 40 Abs. 2 S. 2
Anspruch des Versicherers auf eine eine Geschäftsgebühr als außervertragliche Leistung des Versicherungsnehmers bei Nichtzustandekommen des Versicherungsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Inkassokosten - Maßstab sind die fiktiven anwaltlichen Kosten
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1254
Wird zitiert von ... (2)
- AG Rosenheim, 14.02.2018 - 8 C 2076/17
Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag - Streit nach Widerruf und Kündigung
Die Geschäftsgebühr muss sich vielmehr an den Verwaltungskosten des Versicherers orientieren (Amtsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.04.2007, Az. 3 C 519/06, NJW-RR 2017, 1254). - AG Arnsberg, 17.04.2007 - 3 C 519/07 3 C 519/06.