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   AG Arnsberg, 28.12.2009 - 3 C 397/09   

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AG Arnsberg, 28.12.2009 - 3 C 397/09 (https://dejure.org/2009,82035)
AG Arnsberg, Entscheidung vom 28.12.2009 - 3 C 397/09 (https://dejure.org/2009,82035)
AG Arnsberg, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - 3 C 397/09 (https://dejure.org/2009,82035)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Generali Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Arnsberg, 28.12.2009 - 3 C 397/09
    Hierfür hat der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Kenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH, Urt. v. 25.10.2005, VI ZR 9/05 - NJW 2006, 360).

    Denn die entsprechenden Mehrkosten sind als adäquate Schadensfolge anzusehen (BGH, Urt. v. 25.10.2005, VI ZR 9/05 - NZV2006, 139).

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Arnsberg, 28.12.2009 - 3 C 397/09
    Er darf das Angebot in seinem Umfeld annehmen (BGH Urteil vom 9.10.2007, VI ZR 27/07).
  • LG Arnsberg, 01.09.2009 - 5 S 70/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten in Höhe

    Auszug aus AG Arnsberg, 28.12.2009 - 3 C 397/09
    Das Gericht ermittelt die "erforderlichen" Mietwagenkosten in ständiger Rechtsprechung, die mit der Rechtsprechung der zuständigen Berufungskammer übereinstimmt (vgl. LG Arnsberg, I - 5 S 70/09), auf Grundlage des "Schwacke Mietpreisspiegels".
  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07

    Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der

    Auszug aus AG Arnsberg, 28.12.2009 - 3 C 397/09
    Solange keine genauere Schätzgrundlage vorhanden ist, bestehen daher gegen die Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels aus juristischer Sicht keine durchgreifenden Bedenken (so auch OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92; LG Bielefeld, NJW 2008, 1601).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Arnsberg, 28.12.2009 - 3 C 397/09
    Solange keine genauere Schätzgrundlage vorhanden ist, bestehen daher gegen die Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels aus juristischer Sicht keine durchgreifenden Bedenken (so auch OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92; LG Bielefeld, NJW 2008, 1601).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Arnsberg, 28.12.2009 - 3 C 397/09
    Auch Zustell- und Abholkosten (LG Arnsberg, a.a.O.; OLG Köln, Urt. v. 02.03.2007, 19 U 181/06 - NZV 2007, 200) sind im Grunde erstattungsfähig, soweit sie angefallen sind und als "erforderlich" angesehen werden können.
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