Rechtsprechung
AG Aschaffenburg, 01.12.2022 - 3 F 1200/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,44480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
ZPO § 114
Mutwilligkeit eines Abänderungsverfahrens nach vereinfachtem Unterhaltsverfahrens
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 01.12.2022 - 3 F 1200/22
- OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 29.05.2013 - 10 WF 100/13
Mutwilligkeit eines Verfahrenskostenhilfebegehrens für ein Abänderungsverfahren …
Auszug aus AG Aschaffenburg, 01.12.2022 - 3 F 1200/22
Der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe steht der Gesichtspunkt der Mutwilligkeit entgegen, wenn dem Rechtssuchenden eine einfachere und billigere Möglichkeit der Geltendmachung offensteht, die auch ein selbst für die Rechtsverfolgungs- bzw. -verteidigungskosten aufkommender Beteiligter vernünftigerweise wählen würde, wobei es selbstverständlich ist, dass sich eine in beliebig rechtserheblicher Weise in Anspruch genommene Person dem - soweit dies aus ihrer Sicht zu Unrecht erfolgt - entgegenstellt und - je nach den persönlichen Fähigkeiten mehr oder wenig substanziiert und qualifiziert - den für unberechtigt gehaltenen Anspruch zurückweist (vgl. OLG Celle, FamRZ 2013, 1592).
- OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22
Verfahrenskostenhilfe nach vereinfachtem Unterhaltsverfahren
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 01.12.2022, Az. 3 F 1200/22, wird zurückgewiesen.