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AG Aschaffenburg, 03.02.2021 - 6 F 1217/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VersAusglG § 18, § 23 Abs. 1 S. 1, S. 2, Abs. 2, Abs. 3, § 24; FamFG § 81 Abs. 1 S. 1; FamGKG § 51 Abs. 1
Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleichskasse als Zielversorgungsträger bei schuldrechtlichem Ausgleich eines Anrechts der betrieblichen Altersversorgung durch Zahlung einer Abfindung
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 03.02.2021 - 6 F 1217/18
- OLG Bamberg, 11.04.2022 - 2 UF 37/21
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 11.04.2022 - 2 UF 37/21
Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleichskasse als Zielversorgungsträger bei …
Die Beschwerde der Versorgungsausgleichskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 03.02.2021, Az.: 6 F 1217/18, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der vom Antragsgegner zur Begründung eines Anrechts für die Antragstellerin bei der Versorgungsausgleichskasse einzuzahlende Betrag richtig 3.785,00 EUR lautet.