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   AG Aschaffenburg, 05.06.2015 - 130 C 65/15   

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https://dejure.org/2015,31904
AG Aschaffenburg, 05.06.2015 - 130 C 65/15 (https://dejure.org/2015,31904)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 05.06.2015 - 130 C 65/15 (https://dejure.org/2015,31904)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 130 C 65/15 (https://dejure.org/2015,31904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rewis.io

    Höhe ersatzfähiger Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall bei Geltendmachung durch den Sachverständigen als Zessionar des Schadensersatzanspruchs

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Aschaffenburg - Zweigst. Alzenau - verurteilt die Versicherungsnehmerin der VHV-Versicherung zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 5.6.2015 - 130 C 65/15 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 05.06.2015 - 130 C 65/15
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Unfallgeschädigter einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenshöhe an seinem durch den Unfall beschädigten Pkw beauftragen und nach § 249 II Satz 1 BGB vom Schädiger als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13, Juris, Rd.Nr. 7 m. w. N.).

    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrags im Sinne von § 249 II Satz 1 BGB, schlagen sich in ihr doch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls einschließlich der - vor dem Hintergrund der objektsbezogenen Schadensbetrachtung relevanten - beschränkten Erkenntnismöglichkeit des Geschädigten regelmäßig nieder (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13, Juris, Rd.Nr. 8 m. w. N.).

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 05.06.2015 - 130 C 65/15
    Dieses, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungsobliegenheit des Geschädigten bestehende Wirtschaftlichkeitsgebot gebietet es dem Geschädigten, den Schaden auf diejenige Weise zu behandeln, die in seiner individuellen Lage, d. h. angesichts seiner Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten, sich als die wirtschaftlich Vernünftigste darstellt (BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12, Juris, Rd.Nr. 20).
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