Rechtsprechung
AG Aschaffenburg, 08.11.2018 - 126 C 298/18 |
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- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Aschaffenburg, 08.11.2018 - 126 C 298/18
In der vorliegenden Fallkonstellation ist die Rechtsprechung des BGH anzuwenden, mit der klargestellt wurde, dass der Geschädigte als Laie das Werkstatt- und Prognoserisiko nicht trägt, sofern er einen Privatsachverständigen beauftragt hat und auf Basis dieses Gutachtens der Werkstatt den Reparaturauftrag erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73; LG Köln, Urteil vom 29.03.2016, Az. 36 0 65/15). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Aschaffenburg, 08.11.2018 - 126 C 298/18
Die beklagtenseits zitierte Rechtsprechung des BGH vom 22.07.2014 (Az. VI ZR 357/13) bezieht sich auf die Frage der Erforderlichkeit und Angemessenheit ersatzfähiger Sachverständigenkosten und ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - LG Köln, 29.03.2016 - 36 O 65/15
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ab dem Zeitpunkt des Unfalls möglich
Auszug aus AG Aschaffenburg, 08.11.2018 - 126 C 298/18
In der vorliegenden Fallkonstellation ist die Rechtsprechung des BGH anzuwenden, mit der klargestellt wurde, dass der Geschädigte als Laie das Werkstatt- und Prognoserisiko nicht trägt, sofern er einen Privatsachverständigen beauftragt hat und auf Basis dieses Gutachtens der Werkstatt den Reparaturauftrag erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73; LG Köln, Urteil vom 29.03.2016, Az. 36 0 65/15).