Rechtsprechung
AG Aschaffenburg, 13.03.2019 - 130 C 60/17 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LG Aschaffenburg, 26.08.2020 - 22 S 52/19
Berufung
- vom 13.03.2019, Aktenzeichen 130 C 60/17, wird zurückgewiesen.vom 13.03.2019, Aktenzeichen 130 C 60/17, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- LG Aschaffenburg, 06.07.2020 - 22 S 52/19
Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht bei Weiterveräußerung eines nicht …
vom 13.03.2019, Az. 130 C 60/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.