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   AG Aschaffenburg, 25.07.2019 - 112 C 1808/18   

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https://dejure.org/2019,28324
AG Aschaffenburg, 25.07.2019 - 112 C 1808/18 (https://dejure.org/2019,28324)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 25.07.2019 - 112 C 1808/18 (https://dejure.org/2019,28324)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 112 C 1808/18 (https://dejure.org/2019,28324)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    §§ 7, 17 StVG, § 115 VVG, § 1 PflVG, §§ 249, 823 BGB
    Unfallregulierung, Reparaturkosten

 
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  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 25.07.2019 - 112 C 1808/18
    der Werkstatt belegten Aufwendungen im Allgemeinen ein aussagekräftiges Indiz für die Erforderlichkelt der angefallenen Reparaturkosten (vgl. BGH, Urtell vom 20.06.1989; VI ZR 334/88).

    "des "erforderlichen" Herstellungsaufwandes herangezogen werden, wenn diese" Kosten ohne Schuld des Geschädigten - etwa wegen überhöhter Ansätze von Material öder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für.eine solche Reparatur sonst üblich ist - unangemessen sind (vgl. BGH, Urtell vom 20.08.1988; VI ZR 334/88).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 25.07.2019 - 112 C 1808/18
    objektiv durch Art und Ausmaß des Schadens, die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten für seine Beseitigung, sondern auch von subjektiven Kriterien, den Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten mitbestimmt, so auch durch seine Abhängigkeit von Fachleuten, die zur Instandsetzung des Unfallfahrzeuges heranziehen muss (BGH, Urteil vam 29.10.1974, Az.: VI ZR 42/73).
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