Rechtsprechung
AG Aschaffenburg, 28.09.2020 - 3 F 992/17 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Gutachten, Jugendamt, Kind, Kindeseltern, Eltern, Gefahr, Schule, Therapie, Verfahren, Verschlimmerung, Stellungnahme, Abwendung, Verfahrensbeistand, Schulpflicht, Einholung eines Gutachtens
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 28.09.2020 - 3 F 992/17
- OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09
Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur …
Auszug aus AG Aschaffenburg, 28.09.2020 - 3 F 992/17
Nach dem Bundesverfassungsgericht wird das aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 GG erwachsene Elternrecht, ihre Kinder entsprechend eigener religiöser und weltanschaulicher Sicht zu erziehen, durch die zur Konkretisierung des staatlichen Erziehungsauftrages (Art. 7 Abs. 1 GG) erlassene Schulpflicht in zulässiger Weise beschränkt (vgl. BVerfG NJW 2009, 3151). - BVerwG, 15.10.2009 - 6 B 27.09
Schule, Schulpflicht, Schulbesuchspflicht, Heimunterricht, häuslicher Unterricht, …
Auszug aus AG Aschaffenburg, 28.09.2020 - 3 F 992/17
Der staatliche Erziehungsauftrag ist dabei nicht allein auf Wissensvermittlung gerichtet, sondern auch auf die Heranbildung verantwortlicher Persönlichkeiten mit sozialen und integrativen Kompetenzen (OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 16988 unter Verweis auf BVerwG NVwZ 2010, 525). - BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus AG Aschaffenburg, 28.09.2020 - 3 F 992/17
Voraussetzung für ein Eingreifen ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, NJW 2012, 151).
- OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20
Kindeswohlgefährdung bei Schulverweigerung
Auf die Beschwerde der Eltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - ... vom 28.09.2020, Az. 3 F 992/17, in Ziffern 2 und 3 aufgehoben und das Verfahren eingestellt.Nachdem übereinstimmend Eilmaßnahmen nicht für erforderlich erachtet wurden, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens, leitete das Amtsgericht das vorliegende Hauptsacheverfahren 3 F 992/17 von Amts wegen ein und beendete das Verfahren der einstweiligen Anordnung.
den mit der Beschwerde angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts ... - Familiengericht - 3 F 992/17 vom 28.09.2020 in dessen Ziffern 2, 2.1, 2.2, 2.3, 3 und 4 Satz 2 aufzuheben,.