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   AG Aschaffenburg, 31.05.2017 - 3 F 1402/16   

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AG Aschaffenburg, 31.05.2017 - 3 F 1402/16 (https://dejure.org/2017,61984)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 31.05.2017 - 3 F 1402/16 (https://dejure.org/2017,61984)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 3 F 1402/16 (https://dejure.org/2017,61984)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17

    Familiensache: Umdeutung eines Antrags auf Abänderung eines Vergleichs im

    Das Amtsgericht hat diesen Antrag unter dem Geschäftszeichen 3 F 1402/16 als neues Verfahren eingetragen, die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet und den Antrag der Ehefrau zugestellt.

    Das Amtsgericht hat das Verfahren mit dem Geschäftszeichen 3 F 1402/16 zu dem Verfahren 3 F 250/16 verbunden und den Ehemann im Wege der einstweiligen Anordnung in Abänderung der Trennungsunterhaltsvereinbarung vom 28. April 2016 zum - jetzt führenden - Geschäftszeichen 3 F 250/16 verpflichtet, an die Ehefrau ab dem 1. Oktober 2016 einen monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 401 EUR zu zahlen.

    Außerdem hat es dem Ehemann die Kosten beider Instanzen in dem Verfahren 3 F 1402/16 auferlegt.

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts wäre es vorliegend nicht richtig gewesen, im Verfahren zum Geschäftszeichen 3 F 1402/16 eine Kostenentscheidung nach § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG iVm § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu treffen, weshalb sich die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde nicht aus § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG iVm § 269 Abs. 5 ZPO ergeben kann.

  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 2 UF 143/17

    Zulässigkeit der Umdeutung oder Änderung eines Abänderungsantrages gem. § 239

    Das Amtsgericht ordnete unter dem Aktenzeichen 3 F 1402/16 die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an und stellte den Antrag am 06.10.2016 zu.

    Das Amtsgericht hat in dem Verfahren 3 F 1402/16 mit Verfügung vom 07.04.2017 "Termin zur Anhörung wegen Änderung der Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache" auf den 27.04.2017 bestimmt.

    Mit am 01.06.2017 verkündetem Beschluss vom 31.05.2017 hat das Amtsgericht "aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27.04.2017 im Wege der einstweiligen Anordnung" unter dem Aktenzeichen 3 F 1402/16 folgenden Beschluss verkündet:.

    Das Verfahren 3 F 1402/16 wird dem Verfahren 3 F 250/16 hinzuverbunden.

    Es war deshalb über diesen (neuen Sach-)Antrag weder im Verfahren 3 F 1402/16 zu entscheiden, noch war dieses dem Verfahren 3 F 250/16 hinzuzuverbinden.

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