Rechtsprechung
AG Aschersleben, 20.02.2023 - 62 OWi 29/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 24 Abs 1 StVG, § 25 Abs 1 StVG, § 3 Abs 3 StVO, § 49 Abs 1 Nr 3 StVO, § 4 Abs 2 BKatV
Verkehrsordnungswidrigkeit "Geschwindigkeitsüberschreitung": Absehen vom Regelfahrverbot bei einem Betroffenen mit Voreintragungen bei langem Zeitablauf - bussgeldsiegen.de
Absehen von Regelfahrverbot nach 1,5 Jahren Verfahrensdauer
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: schon bei 1,5 Jahre seit Tat!
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand …
Auszug aus AG Aschersleben, 20.02.2023 - 62 OWi 29/22
Ein Fahrverbot kann seine Warnungs- und Besinnungsfunktion - auch im Hinblick auf seinen Strafcharakter - nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt (OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2007, Az. 2 Ss 224/07). - OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen langer Verfahrensdauer
Auszug aus AG Aschersleben, 20.02.2023 - 62 OWi 29/22
Einer langen Verfahrensdauer ist dabei in der Regel durch Herabsetzung des Fahrverbots Rechnung zu tragen (OLG Brandenburg (1. Strafsenat, Beschluss vom 25.02.2020, Az. 1 B 53 Ss-Owi 708/19 (405/19).