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   AG Aue, 13.03.1997 - 1 C 214/97   

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https://dejure.org/1997,5813
AG Aue, 13.03.1997 - 1 C 214/97 (https://dejure.org/1997,5813)
AG Aue, Entscheidung vom 13.03.1997 - 1 C 214/97 (https://dejure.org/1997,5813)
AG Aue, Entscheidung vom 13. März 1997 - 1 C 214/97 (https://dejure.org/1997,5813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung aus einem Dienstvertrag; Sittenwidrigkeit eines Telefonsex-Vertrages; Begründung einer unvollkommenen Verbindlichkeit; Einklagbarkeit einer Naturalobligation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1, § 656

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2604
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Düsseldorf, 13.12.1989 - 35 C 16104/89

    Nichtiger Vertrag; Sittenverstoß; Telefonsex

    Auszug aus AG Aue, 13.03.1997 - 1 C 214/97
    Ebenso verneint das Amtsgericht Düsseldorf (NJW 1990, 1856 ) die Sittenwidrigkeit mit der Ansicht, daß eine Liberalisierung der Moralanschauungen in Bezug auf die außereheliche Sexualität in der Gesellschaft stattgefunden hat.

    Zum gleichen Ergebnis kommt das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen (NJW 1990, 1856 ).

  • AG Offenbach, 13.11.1987 - 36 C 3953/87
    Auszug aus AG Aue, 13.03.1997 - 1 C 214/97
    So verneint das Amtsgericht Offenbach (NJW 1988, 1097 ) die Sittenwidrigkeit mit dem Argument, daß der Telefonsex-Vertrag weniger dem sittenwidrig vereinbarten Geschlechtsverkehr nahe kommt als vielmehr dem Erwerb pornografischer Schriften und Filme, welcher als nicht sittenwidrig erachtet wird.
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Die Gegenansicht weist darauf hin, daß - anders als bei der Prostitution oder bei einer Peep-Show - beim Telefonsex die Anbieterin dem Anrufer nicht ausgeliefert sei, sondern ihr noch ausreichend Fluchträume verblieben; die Anbieterin werde durch das Fehlen eines unmittelbaren persönlichen Kontakts nicht zur bloßen Ware (vgl. OLG Hamm NJW 1995, 2797; OLG Stuttgart NJW 1989, 2899; LG Hamburg NJW-RR 1997, 178 f.; AG Aue NJW 1997, 2604 f.; AG Düsseldorf NJW 1990, 1856; AG Offenbach NJW 1988, 1097; Behm NJW 1990, 1822, 1824; Jauernig/Jauernig, BGB 8. Aufl. § 138 Rdn. 17; Palandt/Heinrichs, BGB 57. Aufl. § 138 Rdn. 52).
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