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AG Aue, 14.11.2006 - 2 Ds 360 Js 25477/05 |
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Volltextveröffentlichung
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- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus AG Aue, 14.11.2006 - 2 Ds 360 Js 25477/05
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6.3.2005 RS C 243/01 (Gambelli NJW 2004, 139) entschieden, dass eine nationale Regelung, die strafbewehrte Verbote der Entfaltung der Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und der Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse enthält, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 43 und 49 EG-Vertrag darstellt, wenn der betreffende Mitgliedsstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt. - VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
Bwin darf doch Wetten anbieten
Auszug aus AG Aue, 14.11.2006 - 2 Ds 360 Js 25477/05
Eine behördliche Erlaubnis ist nämlich für diese Übergangszeit nur dann zu versagen (so auch das Verwaltungsgericht Dresden in seiner Entscheidung vom i6.io.20Q5 - AZ. 14 K 1711/06), wenn der staatliche Sportwettenveranstalter die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.