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AG Aue-Bad Schlema, 17.08.2021 - 1 C 287/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus AG Aue-Bad Schlema, 17.08.2021 - 1 C 287/21
Der Begriff der " "Erforderlichkeit" " Im Sinne des § § 249 Abs. 25.1 BGB erweitert den Schadensbegriff um eine subjektive Komponente hinsichtlich der Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten (BGH Urteil vom 26.05.1970 - VI ZR 168/68).