Rechtsprechung
AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BGB § 1906 Abs. 4
Keine betreuungsgerichtliche Genehmigung eines DESO-Bandes
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine betreuungsgerichtliche Genehmigung eines DESO-Bandes
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Auerbach, 10.09.2021 - 6 XVII 234/18
- AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18
Papierfundstellen
- Rpfleger 2022, 75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Brandenburg, 05.03.2019 - 82 XVII 28/19
Zur gerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der Anbringung eines Funkortungschip …
Auszug aus AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18
Die Anbringung eines Sicherheitschips, der - ohne am Verlassen der Einrichtung zu hindern - lediglich einen Alarm auslöst, bedarf hingegen in der Regel nicht der Genehmigung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, Az. 11 Wx 59/05; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, Az. 5 X 25/07; AG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019, Az. 82 XVII 28/19 - juris -), da die Fortbewegungsfreiheit als solche nicht beeinträchtigt ist. - OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
Betreuung: Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Anbringung von …
Auszug aus AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18
Die Anbringung eines Sicherheitschips, der - ohne am Verlassen der Einrichtung zu hindern - lediglich einen Alarm auslöst, bedarf hingegen in der Regel nicht der Genehmigung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, Az. 11 Wx 59/05; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, Az. 5 X 25/07; AG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019, Az. 82 XVII 28/19 - juris -), da die Fortbewegungsfreiheit als solche nicht beeinträchtigt ist. - AG Meißen, 27.04.2007 - 5 X 25/07
Anbringung eines Sicherheitschips bzw. Funkortungschips an der Kleidung eines …
Auszug aus AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18
Die Anbringung eines Sicherheitschips, der - ohne am Verlassen der Einrichtung zu hindern - lediglich einen Alarm auslöst, bedarf hingegen in der Regel nicht der Genehmigung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, Az. 11 Wx 59/05; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, Az. 5 X 25/07; AG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019, Az. 82 XVII 28/19 - juris -), da die Fortbewegungsfreiheit als solche nicht beeinträchtigt ist.