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   AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18   

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https://dejure.org/2021,57137
AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18 (https://dejure.org/2021,57137)
AG Auerbach, Entscheidung vom 21.09.2021 - 6 XVII 234/18 (https://dejure.org/2021,57137)
AG Auerbach, Entscheidung vom 21. September 2021 - 6 XVII 234/18 (https://dejure.org/2021,57137)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1906 Abs. 4
    Keine betreuungsgerichtliche Genehmigung eines DESO-Bandes

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine betreuungsgerichtliche Genehmigung eines DESO-Bandes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2022, 75
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Brandenburg, 05.03.2019 - 82 XVII 28/19

    Zur gerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der Anbringung eines Funkortungschip

    Auszug aus AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18
    Die Anbringung eines Sicherheitschips, der - ohne am Verlassen der Einrichtung zu hindern - lediglich einen Alarm auslöst, bedarf hingegen in der Regel nicht der Genehmigung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, Az. 11 Wx 59/05; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, Az. 5 X 25/07; AG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019, Az. 82 XVII 28/19 - juris -), da die Fortbewegungsfreiheit als solche nicht beeinträchtigt ist.
  • OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05

    Betreuung: Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Anbringung von

    Auszug aus AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18
    Die Anbringung eines Sicherheitschips, der - ohne am Verlassen der Einrichtung zu hindern - lediglich einen Alarm auslöst, bedarf hingegen in der Regel nicht der Genehmigung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, Az. 11 Wx 59/05; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, Az. 5 X 25/07; AG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019, Az. 82 XVII 28/19 - juris -), da die Fortbewegungsfreiheit als solche nicht beeinträchtigt ist.
  • AG Meißen, 27.04.2007 - 5 X 25/07

    Anbringung eines Sicherheitschips bzw. Funkortungschips an der Kleidung eines

    Auszug aus AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18
    Die Anbringung eines Sicherheitschips, der - ohne am Verlassen der Einrichtung zu hindern - lediglich einen Alarm auslöst, bedarf hingegen in der Regel nicht der Genehmigung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, Az. 11 Wx 59/05; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, Az. 5 X 25/07; AG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019, Az. 82 XVII 28/19 - juris -), da die Fortbewegungsfreiheit als solche nicht beeinträchtigt ist.
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