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   AG Augsburg, 07.07.2016 - 15 C 89/16   

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https://dejure.org/2016,28940
AG Augsburg, 07.07.2016 - 15 C 89/16 (https://dejure.org/2016,28940)
AG Augsburg, Entscheidung vom 07.07.2016 - 15 C 89/16 (https://dejure.org/2016,28940)
AG Augsburg, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 15 C 89/16 (https://dejure.org/2016,28940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung von einer Pauschalreise aufgrund von Terrorgefahr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Türkeireise wegen Terrorgefahr gekündigt - Bei der Reisebuchung war die veränderte Sicherheitslage nicht abzusehen: Kunde muss keine Stornogebühr zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschärfte Sicherheitslage in Reiseregion aufgrund Häufung von Terroranschlägen rechtfertigt Kündigung des Reisevertrags - Reisender kann sich auf höhere Gewalt im Sinne von § 651 j BGB berufen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 11.10.1993 - 7b C 511/93

    Verpflichtung zur Zahlung von Rücktrittskosten nach Stornierung einer gebuchten

    Auszug aus AG Augsburg, 07.07.2016 - 15 C 89/16
    Auch Terrorakte können ein solches Ereignis sein, wobei die Rechtssprechung zurückhalten ist, soweit es sich um Einzelakte handelt und nicht von flächendeckenden, bürgerkriegsähnlichen Unruhen auszugehen ist (vgl. Beckscher Online-Kommentar BGB, 39. Edition, § 651 j BGB Rn. 5; Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 27.01.1994, NJW-RR 1994, 635; Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 11.10.1993, NJW-RR 1994, 312).
  • AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20

    Rücktritt, Reisevertrag, Corona, Anforderungen an Prognoseentscheidung

    Auch reine Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes können bereits ausreichend sein (vgl. AG Augsburg, Urteil vom 7.7.2016 - 15 C 89/16, NJW-RR 2017, 118).
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