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AG Augsburg, 10.01.2018 - 73 C 4024/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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- BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …
Auszug aus AG Augsburg, 10.01.2018 - 73 C 4024/17
Darüber hinausgehende Mietwagenkosten kann der Geschädigte im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage örtlich und zeitlich relevanten Markt kein wesentlicher günstigerer (Normal-) Tarif zugänglich war (so BGH mit Urteil vom 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11 bei beck-online).Das kann durch Vorlage von Online-Anfragen bei anderen Anbietern sogar einen späteren Zeitpunkt betreffend geschehen, wenn vorgetragen wird, dass zu einem Betrag in dieser Größenordnung auch im streitgegenständlichen Unfallzeitpunkt ein Fahrzeug hätte angemietet werden können (BGH, Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11).
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Augsburg, 10.01.2018 - 73 C 4024/17
Dies hängt auch davon ab, wie schnell er ein Ersatzfahrzeug benötigt (BGH Urteil vom 04.07.2006 - VI ZR 237/05).