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AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 249
Ersatz von Verbringungskosten - IWW
- rewis.io
Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Haftpflichtversicherer, Herstellungsaufwand, Schadensbeseitigung, Schadensereignis, Schadensbehebung, Rechtsanwaltskosten, Berufung, Haftung, Wirtschaftlichkeitsgebot, Gutachten, Fachwerkstatt, Zulassung, subjektbezogene ...
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- BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender …
Auszug aus AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22
Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGHZ 61, 346 [348]; NJOZ 2014, 979; NJW 2016, 3363 [3364]).Denn es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass den Erkenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten bei der Schadensregulierung regelmäßig Grenzen gesetzt sind, so ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (…vgl. Senat, NJW 2007, 1450 Rn. 17;… NJW 2014, 1947 Rn. 7, BGH, Urteil vom 19.7.2016 - VI ZR 491/15).
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22
Denn es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass den Erkenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten bei der Schadensregulierung regelmäßig Grenzen gesetzt sind, so ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. Senat, NJW 2007, 1450 Rn. 17;… NJW 2014, 1947 Rn. 7, BGH, Urteil vom 19.7.2016 - VI ZR 491/15). - OLG Köln, 12.07.1985 - 22 U 40/85
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Auszug aus AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22
Abschleppkosten sind bei Reparatur grundsätzlich nur bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt, nicht aber bis zur Heimatwerkstatt, zu erstatten (vgl. OLG Köln NZV 1991, 429; r+s 1985, 264; AG Stade jurisPR-VerkR 14/2015 Anm. 2 = SVR 2015, 343; AG Steinfurt SP 2014, 309 mwN; Balke SVR 2015, 253; Nugel zfs 2014, 370).
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22
Denn es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass den Erkenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten bei der Schadensregulierung regelmäßig Grenzen gesetzt sind, so ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (…vgl. Senat, NJW 2007, 1450 Rn. 17; NJW 2014, 1947 Rn. 7, BGH, Urteil vom 19.7.2016 - VI ZR 491/15). - BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12
Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …
Auszug aus AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22
Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGHZ 61, 346 [348]; NJOZ 2014, 979; NJW 2016, 3363 [3364]). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22
Er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint (vgl. BGH, VersR 2005, 558 [559]). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22
Sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen (vgl. BGH, Urteil vom 22.7.2014 - VI ZR 357/13). - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22
Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGHZ 61, 346 [348]; NJOZ 2014, 979; NJW 2016, 3363 [3364]). - OLG Köln, 19.06.1991 - 2 U 1/91
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß des bevorrechtigten …
Auszug aus AG Augsburg, 13.09.2022 - 25 C 1871/22
Abschleppkosten sind bei Reparatur grundsätzlich nur bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt, nicht aber bis zur Heimatwerkstatt, zu erstatten (vgl. OLG Köln NZV 1991, 429; r+s 1985, 264; AG Stade jurisPR-VerkR 14/2015 Anm. 2 = SVR 2015, 343; AG Steinfurt SP 2014, 309 mwN; Balke SVR 2015, 253; Nugel zfs 2014, 370).