Rechtsprechung
AG Augsburg, 16.01.2017 - 17 C 4796/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 275 Abs. 2 S. 2, § 535 Abs. 1 S. 2, § 536 Abs. 1 S. 2
Mangelhafter Balkon wegen Taubenbesiedlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Mangelhafter Balkon wegen Taubenbesiedlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss der Vermieter gegen Tauben auf dem Balkon vorgehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mangelhafter Balkon wegen Taubenbesiedlung
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Mangelhafter Balkon wegen Taubenbesiedlung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Vermieter muss gegen Taubenplage vorgehen
- datev.de (Kurzinformation)
Vermieter muss Maßnahmen gegen Taubenkot ergreifen
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Taubenkot auf Balkon der Mietwohnung - Balkon muss nutzbar sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vom Vermieter zu verantwortende Taubenplage begründet Anspruch des Wohnungsmieters auf Beseitigung der Störung - Aufstellen von Kunststoffraben keine geeignete Maßnahme zur Beseitigung der Taubenplage
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Taubenplage kann Mietmangel sein! (IMR 2017, 439)
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 16.01.2017 - 17 C 4796/15
- AG Augsburg, 10.02.2017 - 17 C 4796/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 26.06.1998 - REMiet 2/98
Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Taubenplage
Auszug aus AG Augsburg, 16.01.2017 - 17 C 4796/15
In diesem Fall gehört die durch die Tauben bedingte Beeinträchtigung des Wohngebrauchs zum Risikobereich des Vermieters, mit der weiteren Folge, dass er im Rahmen des Zumutbaren für Abhilfe zu sorgen hat (BayObLG NZM 1998, 713, Blank/Börstinghaus Miete BGB § 536 Rn. 116).