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AG Augsburg, 22.08.2017 - 25 C 867/17 |
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Verfahrensgang
- AG Augsburg, 22.08.2017 - 25 C 867/17
- LG Augsburg, 22.03.2018 - 73 S 3389/17
- BGH, 20.11.2018 - XI ZR 228/18
Wird zitiert von ...
- LG Augsburg, 22.03.2018 - 73 S 3389/17
Vorliegen einer Rechtsverwirkung
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 22.08.2017, Aktenzeichen 25 C 867/17, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 22.08.2017, Aktenzeichen 25 C 867/17, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.