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AG Augsburg, 24.05.2017 - 31 C 4282/16 WEG |
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Anfechtungsklage, Haftpflichtversicherung, Nutzung, Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Sonderumlage, Gutachten, Nichtigkeit, Stimmrecht, Brandschutz, Feststellung, Gemeinschaftsordnung, Hausverwaltung, Feuerwehr, im eigenen Namen, eigene Kosten, nicht ausreichend
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 24.05.2017 - 31 C 4282/16 WEG
- LG München I, 07.10.2020 - 1 S 9173/17
- BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Augsburg, 12.05.2016 - 30 C 4520/14
Stimmrecht nach Wegfall des geplanten Wohnungseigentums; Nutzungsuntersagung …
Auszug aus AG Augsburg, 24.05.2017 - 31 C 4282/16
Die hiergegen gerichtete Klage hat das Amtsgericht Augsburg im Verfahren 30 C 4520/14 WEG abgewiesen.Wie sich aus den Ausführungen des als Anlage B 3 vorgelegten Berufungsurteils des Landgerichts München I im Parallelverfahren 30 C 4520/14 WEG bzw. 1 S 10106/16 WEG, welchen sich das Gericht vollumfänglich anschließt, ergibt, ist das Parkhaus zu mehr als zur Hälfte zerstört, so dass eine Wiedererrichtung gemäß §§ 22 Abs. 4, 21 Abs. 4 WEG nicht von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangt werden kann.
- LG München I, 15.03.2017 - 1 S 10106/16
Stimmrecht des Sondereigentümers bei fehlender Errichtung des Sondereigentums; …
Auszug aus AG Augsburg, 24.05.2017 - 31 C 4282/16
(vgl. Landgericht München I Urteil vom 22.02.2017 1 S 10106/16 WEG).Wie sich aus den Ausführungen des als Anlage B 3 vorgelegten Berufungsurteils des Landgerichts München I im Parallelverfahren 30 C 4520/14 WEG bzw. 1 S 10106/16 WEG, welchen sich das Gericht vollumfänglich anschließt, ergibt, ist das Parkhaus zu mehr als zur Hälfte zerstört, so dass eine Wiedererrichtung gemäß §§ 22 Abs. 4, 21 Abs. 4 WEG nicht von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangt werden kann.
- LG München I, 07.10.2020 - 1 S 9173/17
Betretungs- und Nutzungsverbot bezüglich Gemeinschaftseigentum durch …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 24.05.2017, Az. 31 C 4282/16 WEG, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Augsburg vom 12. April 2017, Az: 31 C 4282/16 WEG, wird festgestellt, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.10.2016 zu Tagesordnungspunkt 10 nichtig ist.
Hilfsweise: Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Augsburg vom 12. April 2017, Az: 31 C 4282/16 WEG, wird der unter vorstehendem Klageantrag zu 1) bezeichnete Beschluss für ungültig erklärt.