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   AG Augsburg, 26.06.2012 - 1 M 12733/12   

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https://dejure.org/2012,28766
AG Augsburg, 26.06.2012 - 1 M 12733/12 (https://dejure.org/2012,28766)
AG Augsburg, Entscheidung vom 26.06.2012 - 1 M 12733/12 (https://dejure.org/2012,28766)
AG Augsburg, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 1 M 12733/12 (https://dejure.org/2012,28766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Auch für einen Durchsuchungsbeschluss nach § 758 a Absatz 1 Satz 1 ZPO in einem Ristorante bedarf es grundsätzlich vorausgegangener erfolgloser Vollstreckungsversuche des Gerichtsvollziehers, um das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Verhältnismäßigkeit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer vorherigen Vornahme eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs für einen Anspruch auf gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss bzgl. der Wohnung des Schuldners i.R.e. Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer vorherigen Vornahme eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs für einen Anspruch auf gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss bzgl. der Wohnung des Schuldners i.R.e. Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Duchsuchungsbeschluss für Durchsuchung eines Restaurants des Schuldners bei Unverhältnismäßigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 46/04

    Vollstreckung des Haftbefehls in der Wohnung des Schuldners

    Auszug aus AG Augsburg, 26.06.2012 - 1 M 12733/12
    6 Auch wenn es sich bei dem Durchsuchungsobjekt um ein Geschäftslokal (Ristorante) handelt, ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, weil insoweit derselbe Wohnungsbegriff wie beim Durchsuchungsbeschluss maßgeblich ist (Zöller 29. Auflage § 758 a ZPO RdNr. 35, vgl. auch BGH NJW-RR 2005, 146, wenn für § 758 a Absatz 4 ZPO auf Art. 13 Absatz 2 GG Bezug genommen wird; a.A. Funke NJW 1998, 1029).

    Dies ergibt sich aus dem Gesetzeszweck (hierzu BGH NJW-RR 2005, 146).

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