Rechtsprechung
AG Augsburg, 26.06.2012 - 1 M 12733/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
1. Auch für einen Durchsuchungsbeschluss nach § 758 a Absatz 1 Satz 1 ZPO in einem Ristorante bedarf es grundsätzlich vorausgegangener erfolgloser Vollstreckungsversuche des Gerichtsvollziehers, um das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Verhältnismäßigkeit des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer vorherigen Vornahme eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs für einen Anspruch auf gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss bzgl. der Wohnung des Schuldners i.R.e. Zwangsvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit einer vorherigen Vornahme eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs für einen Anspruch auf gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss bzgl. der Wohnung des Schuldners i.R.e. Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Duchsuchungsbeschluss für Durchsuchung eines Restaurants des Schuldners bei Unverhältnismäßigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 46/04
Vollstreckung des Haftbefehls in der Wohnung des Schuldners
Auszug aus AG Augsburg, 26.06.2012 - 1 M 12733/12
6 Auch wenn es sich bei dem Durchsuchungsobjekt um ein Geschäftslokal (Ristorante) handelt, ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, weil insoweit derselbe Wohnungsbegriff wie beim Durchsuchungsbeschluss maßgeblich ist (Zöller 29. Auflage § 758 a ZPO RdNr. 35, vgl. auch BGH NJW-RR 2005, 146, wenn für § 758 a Absatz 4 ZPO auf Art. 13 Absatz 2 GG Bezug genommen wird; a.A. Funke NJW 1998, 1029).Dies ergibt sich aus dem Gesetzeszweck (hierzu BGH NJW-RR 2005, 146).