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   AG Augsburg, 27.01.2020 - 31 C 3909/19 WEG   

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https://dejure.org/2020,1642
AG Augsburg, 27.01.2020 - 31 C 3909/19 WEG (https://dejure.org/2020,1642)
AG Augsburg, Entscheidung vom 27.01.2020 - 31 C 3909/19 WEG (https://dejure.org/2020,1642)
AG Augsburg, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 31 C 3909/19 WEG (https://dejure.org/2020,1642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 91 a Abs. 1; WEG § 28 Abs. 3; BGB § 271 Abs. 1
    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufstellung der Jahresabrechnung

  • rewis.io

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • mietrechtsiegen.de

    Bis wann muss WEG-Verwalter die Jahresabrechnung erstellen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bis wann muss der Verwalter die Jahresabrechnung erstellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufstellung der Jahresabrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bis wann muss der Verwalter die Jahresabrechnung erstellen? (IMR 2020, 159)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus AG Augsburg, 27.01.2020 - 31 C 3909/19
    Auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO, der auch im Rahmen der Entscheidung nach § 91 a ZPO zu beachten ist (vgl. Z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 13 W 29/11 -, juris), rechtfertigt keine abweichende Entscheidung, da die Beklagtenpartei zur Klageerhebung Anlass gegeben hat.
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Auszug aus AG Augsburg, 27.01.2020 - 31 C 3909/19
    Die Bestimmung des genauen Zeitpunkts der Fälligkeit ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 89/17 -, Rn. 13, juris).
  • LG Dresden, 05.07.2019 - 2 S 101/19

    Innerhalb welcher Frist muss der Verwalter die Jahresabrechnung erstellen?

    Auszug aus AG Augsburg, 27.01.2020 - 31 C 3909/19
    Daher wird aus Sicht des Gerichtes in Fällen, in denen die Erstellung der Jahresabrechnung von der Mitwirkung eines Dritten, namentlich von einem Wärmelieferanten, abhängig ist, nicht fällig, bevor diese Abrechnung der Verwaltung vorgelegen hat (vgl. LG Dresden, Urteil vom 05. Juli 2019 - 2 S 101/19 -, Rn. 25, juris).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2017 - 25 S 155/16
    Auszug aus AG Augsburg, 27.01.2020 - 31 C 3909/19
    Die Kläger sind aktivlegitimiert, da der zugrunde liegende Anspruch auf Aufstellung der Jahresabrechnung gem. § 28 Abs. 3 WEG ein Individualanspruch eines Eigentümers auf ordnungsgemäße Verwaltung ist, welcher von jedem einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend gemacht werden kann (LG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 25 S 155/16 -, Rn. 25, juris).
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