Rechtsprechung
AG Augsburg, 28.06.2022 - 19 C 518/22 |
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3
Unzulässige E-Mail-Werbung trotz erklärtem Widerruf der Einwilligung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17
Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein
Auszug aus AG Augsburg, 28.06.2022 - 19 C 518/22
Im Rahmen der Imagewerbung steht nicht die Werbung eines Produktes im Vordergrund, sondern der Eindruck, den ein Unternehmen oder ein Produkt in der Öffentlichkeit hinterlässt, vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17, BGH NJW 2018, 3506 (3507).