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AG Augsburg, 28.08.2003 - 2 M 24539/03 |
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- AG Strausberg, 22.07.2004 - 13 M 833/04 Die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers entsprach dem Gebot eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und bedeutet nur, dass eine Verhaftung mit polizeilicher Unterstützung unterblieb (vgl. Amtsgericht Augsburg, 28. August 2003 Az.: 2 M 24539/03).