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   AG Augsburg, 28.10.2015 - 73 C 936/13   

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https://dejure.org/2015,37369
AG Augsburg, 28.10.2015 - 73 C 936/13 (https://dejure.org/2015,37369)
AG Augsburg, Entscheidung vom 28.10.2015 - 73 C 936/13 (https://dejure.org/2015,37369)
AG Augsburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 73 C 936/13 (https://dejure.org/2015,37369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ungedämmte Heizungsrohre im Mauerwerk, Einrohrheizung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ungedämmte Leerrohrleitungen sind Heizungsrohre!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine im Mauerwerk liegende Heizleitung kann ungedämmte Leerrohrleitung sein! (IMR 2016, 151)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Leipzig, 07.10.2013 - 2 S 66/13

    Ermittlung der Heizkosten nach Ermessen?

    Auszug aus AG Augsburg, 28.10.2015 - 73 C 936/13
    Das Gericht schließt sich hier zum einen der Rechtssprechung des BGH an (Aktenzeichen VIII ZR 193/14, Urteil vom 06.05.2015) wonach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV verfassungsrechtlich unbedenklich ist, zum anderen auch der Rechtssprechung des LG Landau (Urteil vom 18.10.-, Aktenzeichen 3 S 110/12; s.auch Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.08.2014, Aktenzeichen 102 C 1359/13 und insbesondere Beschluss des LG Leipzig vom 07.10.- Aktenzeichen: 2 S 66/13, zitiert nach ibr-online sowie Pfeifer in Der Bausachverständige 1/2015).

    Das Gericht schließt sich hier insbesondere der Rechtssprechung des Landgerichts Leipzig (Beschluss vom 07.10.-, Aktenzeichen 2 S 66/13, zitiert bei ibr-online) an, wonach bei einer deutlichen Unterschreitung des Grenzwertes von 0, 34 eine Ermessensreduzierung seitens des Vermieters auf Null stattfindet, sodass die Abrechnung des Wärmeverbrauchs der Nutzer nicht nur nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden kann, sondern muss.

  • AG Bayreuth, 19.08.2014 - 102 C 1359/13

    Erhöhte Rohrwärmeabgabe: Wann kann und wann muss der Vermieter korrigieren?

    Auszug aus AG Augsburg, 28.10.2015 - 73 C 936/13
    Das Gericht schließt sich hier zum einen der Rechtssprechung des BGH an (Aktenzeichen VIII ZR 193/14, Urteil vom 06.05.2015) wonach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV verfassungsrechtlich unbedenklich ist, zum anderen auch der Rechtssprechung des LG Landau (Urteil vom 18.10.-, Aktenzeichen 3 S 110/12; s.auch Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.08.2014, Aktenzeichen 102 C 1359/13 und insbesondere Beschluss des LG Leipzig vom 07.10.- Aktenzeichen: 2 S 66/13, zitiert nach ibr-online sowie Pfeifer in Der Bausachverständige 1/2015).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus AG Augsburg, 28.10.2015 - 73 C 936/13
    Unabhängig von der Frage, inwieweit der Vermieter Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen kann (siehe Urteil des BGH vom 18.03.2015, Aktenzeichen VIII ZR 185/14, bei ibr-online) hat die Klägerin gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Ersatz von Schönheitsreparaturen.
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 193/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

    Auszug aus AG Augsburg, 28.10.2015 - 73 C 936/13
    Das Gericht schließt sich hier zum einen der Rechtssprechung des BGH an (Aktenzeichen VIII ZR 193/14, Urteil vom 06.05.2015) wonach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV verfassungsrechtlich unbedenklich ist, zum anderen auch der Rechtssprechung des LG Landau (Urteil vom 18.10.-, Aktenzeichen 3 S 110/12; s.auch Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.08.2014, Aktenzeichen 102 C 1359/13 und insbesondere Beschluss des LG Leipzig vom 07.10.- Aktenzeichen: 2 S 66/13, zitiert nach ibr-online sowie Pfeifer in Der Bausachverständige 1/2015).
  • LG Landau/Pfalz, 18.10.2013 - 3 S 110/12
    Auszug aus AG Augsburg, 28.10.2015 - 73 C 936/13
    Das Gericht schließt sich hier zum einen der Rechtssprechung des BGH an (Aktenzeichen VIII ZR 193/14, Urteil vom 06.05.2015) wonach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV verfassungsrechtlich unbedenklich ist, zum anderen auch der Rechtssprechung des LG Landau (Urteil vom 18.10.-, Aktenzeichen 3 S 110/12; s.auch Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.08.2014, Aktenzeichen 102 C 1359/13 und insbesondere Beschluss des LG Leipzig vom 07.10.- Aktenzeichen: 2 S 66/13, zitiert nach ibr-online sowie Pfeifer in Der Bausachverständige 1/2015).
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