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   AG Aurich, 02.09.2019 - 12 C 290/19   

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https://dejure.org/2019,34872
AG Aurich, 02.09.2019 - 12 C 290/19 (https://dejure.org/2019,34872)
AG Aurich, Entscheidung vom 02.09.2019 - 12 C 290/19 (https://dejure.org/2019,34872)
AG Aurich, Entscheidung vom 02. September 2019 - 12 C 290/19 (https://dejure.org/2019,34872)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    Unfallregulierung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall und der Bruttowiederbeschaffungswert ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus AG Aurich, 02.09.2019 - 12 C 290/19
    ob in ihm die RegelumsaEsteuer im sinne des § 10 ustc, eine Drfferenzsteuer im sinne des § 25a USIG oder gar keine Umsatzsteuer enthalten ist (vgl. BGHZ 162, 270; jurispK_ Slraßenverkehrsrecl'rlFreymannr[/ellner. § 249 8GB Rn. 100).

    lnsbesondere darf des dem Geschädigten nicht nachteilig ausgelegt werden, wenn er von den umsatzsteuerrechtlich denkbaren verschiedenen Erwerbsmöglichkeiten von derjenigen für seinen Bedarf am besten zugeschnatten Gebrauch macht (vgl. BGHZ 162, 270; BGH VersR 2005, 381).

    Er genugt vietmehr seiner verpflichtung zur Geringhaltung des schadens, wenn er sich beim Erwerb an dem vom sachverständigen genannten (Brutto-) wiederbeschaffungsu/ert als Endpreis für das auf dem Gebrauchtwagenmarkt gehandelte Fahzeug orientiert (vgl. BGHZ 162, 270, jurispK-.

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus AG Aurich, 02.09.2019 - 12 C 290/19
    lnsbesondere darf des dem Geschädigten nicht nachteilig ausgelegt werden, wenn er von den umsatzsteuerrechtlich denkbaren verschiedenen Erwerbsmöglichkeiten von derjenigen für seinen Bedarf am besten zugeschnatten Gebrauch macht (vgl. BGHZ 162, 270; BGH VersR 2005, 381).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht

    Auszug aus AG Aurich, 02.09.2019 - 12 C 290/19
    Sie hat damit zu erkennen gegeben dass fehlende AktivlegitimaAnspruchsinhabenn ansieht, in diesem Fall kann sie sich nicht auf eine taon berufen (vgl. hierzu BGH NJW 1996 2724., BGH VersR 1971'227 2281'.
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