Rechtsprechung
AG Aurich, 05.01.2012 - 12 C 1741/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Erforderliche Restsachverständigenkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Aurich, 05.01.2012 - 12 C 1741/11
Nach einem Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144).