Rechtsprechung
AG Aurich, 06.07.2012 - 5 OWi 1647/12 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Akteneinsicht, Art und Weise, Bedienungsanleitung, Umfang
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 OWiG; § 147 StPO
Gewährung der Einsicht eines Verteidigers in die Bedienungsanleitung nur nach vorheriger terminlicher Absprache in den Räumen der Verwaltungsbehörde - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung der Einsicht eines Verteidigers in die Bedienungsanleitung nur nach vorheriger terminlicher Absprache in den Räumen der Verwaltungsbehörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 60; StPO § 147
Gewährung der Einsicht eines Verteidigers in die Bedienungsanleitung nur nach vorheriger terminlicher Absprache in den Räumen der Verwaltungsbehörde