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   AG Aurich, 09.03.2011 - 10a M 6394/10   

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https://dejure.org/2011,31647
AG Aurich, 09.03.2011 - 10a M 6394/10 (https://dejure.org/2011,31647)
AG Aurich, Entscheidung vom 09.03.2011 - 10a M 6394/10 (https://dejure.org/2011,31647)
AG Aurich, Entscheidung vom 09. März 2011 - 10a M 6394/10 (https://dejure.org/2011,31647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nachweis der Erforderlichkeit einer Beauftragung einer Detektei i.R.d. Erstattungsfähigkeit von Auskunftskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Erforderlichkeit einer Beauftragung einer Detektei i.R.d. Erstattungsfähigkeit von Auskunftskosten

  • RA Kotz

    Auskunftskosten sind notwendige ZV-Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RpflG § 11 Abs. 2
    Nachweis der Erforderlichkeit einer Beauftragung einer Detektei i.R.d. Erstattungsfähigkeit von Auskunftskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Freiburg, 05.01.1996 - 3 T 80/94
    Auszug aus AG Aurich, 09.03.2011 - 10a M 6394/10
    Auskunftskosten sind von der Schuldnerin zu erstatten, wenn sie zur Zwangsvollstreckung erforderlich waren (Landgericht Freiburg, Beschluss vom 05.01.1996, Aktenzeichen 3 T 80/94, JurBüro 96, 383 , zitiert nach [...]).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 6/10

    Zwangsvollstreckung: Detekteikosten als beitreibbare Vollstreckungskosten

    Auszug aus AG Aurich, 09.03.2011 - 10a M 6394/10
    Dies ist nach der Rechtssprechung insbesondere dann der Fall, wenn der Gläubiger nicht auf kostengünstigere Weise die notwendigen Informationen erhalten kann, also etwa durch das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 807, 900 ff. ZPO ( OLG München, Beschluss vom 18.02.2010, Aktenzeichen 34 Wx 6/10 , JurBüro 2010, 321 ; LG Bochum JurBüro 1988, 256).
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