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   AG Aurich, 09.05.2012 - 6 Gs 827/12   

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AG Aurich, 09.05.2012 - 6 Gs 827/12 (https://dejure.org/2012,35432)
AG Aurich, Entscheidung vom 09.05.2012 - 6 Gs 827/12 (https://dejure.org/2012,35432)
AG Aurich, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 6 Gs 827/12 (https://dejure.org/2012,35432)
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  • OLG Bremen, 18.04.2023 - 1 Ws 26/23

    Keine Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO eines erst nach Adoption

    Vereinzelt ist allerdings in Rechtsprechung und Literatur vertreten worden, dass über die in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten Kriterien hinausgehend auch enge soziale Bindungen zum Geschädigten, wie sie die Beschwerdeführerin geltend macht, für die Zuerkennung einer Nebenklagebefugnis hinreichend sein sollten (siehe so jeweils in Bezug auf Stiefelternteile AG Aurich, Beschluss vom 09.05.2012 - 6 Gs 827/12, juris Rn. 1 f.; BeckOK- Weiner, Ed. 01.01.2023, § 395 StPO Rn. 24; Tempke, MDR 1979, 251).
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