Rechtsprechung
AG Aurich, 10.09.2014 - 12 C 246/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,59736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 433 Abs. 2 BGB; § 651 S. 1 BGB
Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen und Inkassokosten bei verspäteter Zahlung einer Faltanlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen und Inkassokosten bei verspäteter Zahlung einer Faltanlage
- RA Kotz
Verzugsschaden - Geltendmachung von Inkassokosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Oldenburg, 06.07.2012 - 17 O 3635/11
Auszug aus AG Aurich, 10.09.2014 - 12 C 246/14
Inkassokosten sind in Höhe der Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erstattungsfähig (vgl. LG Oldb Urt. v. 06.07.2012 - 17 O 3635/11).