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AG Aurich, 11.12.2012 - 5a OWi 27/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Aurich, 11.12.2012 - 5a OWi 27/12
- LG Aurich, 22.01.2013 - 12 Qs 9/13
Wird zitiert von ...
- LG Aurich, 22.01.2013 - 12 Qs 9/13
Möglichkeit der Anfechtung mit einer Beschwerde im Bußgeldverfahren bzgl. …
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aurich vom 11.12.2012 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 17.01.2013 (Aktenzeichen 5a OWi 27/12), die Verfahrensakte der Bußgeldstelle Hannover nicht beizuziehen, wird auf Kosten des Betroffenen ( § 473 Abs. 1 StPO ) als unzulässig verworfen.