Rechtsprechung
AG Bückeburg, 30.10.1990 - 3 C 427/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,13323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1107
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 06.05.2021 - 11 U 165/20
Wirksamkeit einer Satzungsregelung eines Sportvereins über einen …
Vor diesem Hintergrund haftet der Beklagte auch dann nicht, wenn man annimmt, dass Vereine gegenüber ihren Mitgliedern die Haftung für grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen können (so Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 31 Rn.12, im Anschluss an AG Bückeburg NJW-RR 1991, 1107; so ausweislich Abschnitt III der Berufungsbegründung wohl auch der Beklagte selbst; aA allerdings Staudinger/Schwennicke, BGB, 2019, § 31 Rn.98 m.w.N.).