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   AG Bückeburg, 30.10.1990 - 3 C 427/90   

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https://dejure.org/1990,13323
AG Bückeburg, 30.10.1990 - 3 C 427/90 (https://dejure.org/1990,13323)
AG Bückeburg, Entscheidung vom 30.10.1990 - 3 C 427/90 (https://dejure.org/1990,13323)
AG Bückeburg, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 3 C 427/90 (https://dejure.org/1990,13323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1107
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 06.05.2021 - 11 U 165/20

    Wirksamkeit einer Satzungsregelung eines Sportvereins über einen

    Vor diesem Hintergrund haftet der Beklagte auch dann nicht, wenn man annimmt, dass Vereine gegenüber ihren Mitgliedern die Haftung für grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen können (so Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 31 Rn.12, im Anschluss an AG Bückeburg NJW-RR 1991, 1107; so ausweislich Abschnitt III der Berufungsbegründung wohl auch der Beklagte selbst; aA allerdings Staudinger/Schwennicke, BGB, 2019, § 31 Rn.98 m.w.N.).
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