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   AG Bühl, 11.01.2012 - 3 C 147/11   

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https://dejure.org/2012,5563
AG Bühl, 11.01.2012 - 3 C 147/11 (https://dejure.org/2012,5563)
AG Bühl, Entscheidung vom 11.01.2012 - 3 C 147/11 (https://dejure.org/2012,5563)
AG Bühl, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 3 C 147/11 (https://dejure.org/2012,5563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Genehmigung von Abbuchungen bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung im Rahmen eines Zahlungsdienstevertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer konkludenten Genehmigung der aufgrund einer Einzugsermächtigung vorgenommenen Abbuchungen von einem Girokonto; Bestehen eines Darlehensvertrages bei Belastung eines Kontos mit einem negativen Saldo

  • RA Kotz

    Zahlungsdienstevertrag - Genehmigung von Abbuchungen bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer konkludenten Genehmigung der aufgrund einer Einzugsermächtigung vorgenommenen Abbuchungen von einem Girokonto; Bestehen eines Darlehensvertrages bei Belastung eines Kontos mit einem negativen Saldo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

    Auszug aus AG Bühl, 11.01.2012 - 3 C 147/11
    Sie handelt bei der Einlösung einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 69, 82, 84 f.; BGHZ 74, 309, 312) nur aufgrund einer von der Gläubigerbank im eigenen Namen im Interbankenverhältnis erteilten Weisung.
  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 219/77

    Anspruch der Schuldner gegen die Gläubigerbank auf Wiedervergütung von

    Auszug aus AG Bühl, 11.01.2012 - 3 C 147/11
    Sie handelt bei der Einlösung einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 69, 82, 84 f.; BGHZ 74, 309, 312) nur aufgrund einer von der Gläubigerbank im eigenen Namen im Interbankenverhältnis erteilten Weisung.
  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

    Auszug aus AG Bühl, 11.01.2012 - 3 C 147/11
    Die Schuldnerbank hat dem entsprechend keinen Aufwendungsersatzanspruch, solange der Kunde die Belastungsbuchung nicht nach § 684 Satz 2 BGB genehmigt hat (BGHZ 167, 171, Tz 13 nach juris).
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 320/09

    Einzugsermächtigungslastschriftverfahren: Konkludente Genehmigung der

    Auszug aus AG Bühl, 11.01.2012 - 3 C 147/11
    Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung vorliegt, ist der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert des Verhaltens des Kontoinhabers maßgeblich (BGH NJW 2011, 1434).
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 152/09

    Konkludente Genehmigung einer Lastschriftabbuchung vom Konto eines Verbrauchers

    Auszug aus AG Bühl, 11.01.2012 - 3 C 147/11
    Im Falle eines Kontos eines Verbrauchers kann die Bank in der Regel spätestens dann, wenn der Verbraucher bei monatlichen und im wesentlichen gleich hohen Lastschriftabbuchungen bereits die Mitteilung von zwei Folgeabbuchungen erhalten hat, davon ausgehen, dass im Bezug auf eine mindestens zwei Monate zurückliegende Abbuchung keine Einwendungen mehr erhoben werden (BGH NJW 2011, 2499, Tz 12 nach juris).
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