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   AG Backnang, 09.10.2012 - 2 BWL 554/10   

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https://dejure.org/2012,31279
AG Backnang, 09.10.2012 - 2 BWL 554/10 (https://dejure.org/2012,31279)
AG Backnang, Entscheidung vom 09.10.2012 - 2 BWL 554/10 (https://dejure.org/2012,31279)
AG Backnang, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 2 BWL 554/10 (https://dejure.org/2012,31279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Strafaussetzung: Absehen vom Bewährungswiderruf trotz erneuter massiver Straffälligkeit bei Durchführung einer erfolgreichen Drogentherapie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Widerruf der Strafaussetzung trotz Begehung einer Straftat während der Bewährungszeit bei ernthaftem Beginn einer Betäubungsmitteltherapie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1; StGB § 56f Abs. 2
    Absehen vom Widerruf der Strafaussetzung trotz Begehung einer Straftat während der Bewährungszeit bei ernthaftem Beginn einer Betäubungsmitteltherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Therapie und erneute Straffälligkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96
    Auszug aus AG Backnang, 09.10.2012 - 2 BWL 554/10
    Therapeutische Maßnahmen zur Heilung der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln sind in der Regel als günstige Möglichkeit der Wiedereingliederung Drogenabhängiger in die Gesellschaft anzusehen, wenn die Drogenabhängigkeit des Verurteilten noch nicht lange andauert, die Verbüßung von Freiheitsstrafe erstmalig bevorsteht und stationäre Langzeittherapien bislang nicht stattgefunden haben (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1998, 215).
  • OLG Jena, 19.06.2006 - 1 Ws 203/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: widerruf der Strafaussetzung bei einschlägigem

    Auszug aus AG Backnang, 09.10.2012 - 2 BWL 554/10
    Besteht aufgrund derartiger neuer Umstände eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Verurteilte von Straftaten Abstand nehmen und ein geordnetes Leben führen wird, so stellen auch mildere Maßnahmen als der Widerruf der Strafaussetzung gem. § 56 f Abs. 2 StGB eine angemessene Reaktion auf das Bewährungsversagen dar (OLG Jena, Beschluss vom 19.06.2006, 1 Ws 203/06).
  • OLG Schleswig, 25.04.2008 - 2 Ws 164/08
    Auszug aus AG Backnang, 09.10.2012 - 2 BWL 554/10
    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 25.04.2008 (2 Ws 164/08) entschieden, dass das Absehen vom Widerruf der Strafaussetzung gerechtfertigt ist, wenn der Verurteilte erstmals ernsthaft eine Betäubungsmitteltherapie begonnen hat.
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