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AG Backnang, 10.03.2020 - 5 C 650/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Umlagefähigkeit von erhöhtem Wasserverbrauch ungeklärter Ursache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erhöhter Wasserverbrauch: Muss der Mieter zahlen?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Rostock, 19.05.2017 - 1 S 198/16
Mieter muss unerklärbar hohen Wasserverbrauch nicht ausgleichen!
Auszug aus AG Backnang, 10.03.2020 - 5 C 650/19
Solche Umstände sind jedenfalls dann anzunehmen, wenn der gemessene Verbrauch im Vergleich zu dem Verbrauch in der vorherigen Zeit und in der späteren Zeit signifikant gestiegen ist, sich hierfür keine Erklärung finden lässt, die dem Mieter zurechenbar ist und sich diese Steigerung durch einen Mietmangel erklären lässt, der grundsätzlich in die Risikosphäre des Vermieters fällt (vergl. zum Ganzen LG Rostock, 1 S 198/16). - AG Hannover, 13.11.2008 - 514 C 7283/08
Auszug aus AG Backnang, 10.03.2020 - 5 C 650/19
In einem derartigen Fall sind die umlagefähigen Betriebskosten wegen eines dem Mieter zurechenbaren Mindestverbrauchs vom Gericht zu schätzen (so auch AG Hannover, 514 C 7283/08).