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AG Backnang, 14.03.2008 - 4 C 581/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mieterhöhungsverlangen in Bezug auf eine Teilinklusivmiete unter Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie des Mietspiegels
Verfahrensgang
- AG Backnang, 14.03.2008 - 4 C 581/07
- LG Stuttgart, 25.03.2009 - 5 S 123/08
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 99/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 160/03
Erhöhung einer Teilinklusivmiete
Auszug aus AG Backnang, 14.03.2008 - 4 C 581/07
Bei der Erhöhung war die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen: Die Kappungsgrenze war anhand der derzeit vereinbarten Teilinklusivmiete zu berechnen (BGH NJW 2004, 1380 [BGH 19.11.2003 - VIII ZR 160/03] ).
- LG Stuttgart, 25.03.2009 - 5 S 123/08
Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Backnang vom 14.03.2008 - 4 C 581/07 - wird zurückgewiesen.Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird Bezug genommen auf das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Backnang vom 14.03.2008 - 4 C 581/07 (Bl. 101 ff. d.A.).
das Urteil des Amtsgerichts Backnang vom 14.03.2008, 4 C 581/07 abzuändern und die Klage abzuweisen.