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AG Bad Doberan, 23.03.2009 - 7 Ds 253/08 |
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Verfahrensgang
- AG Bad Doberan, 23.03.2009 - 7 Ds 253/08
- LG Rostock, 14.04.2009 - 14 Ns 41/09
- OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 128/09
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 128/09
Strafverfahren: Verwerfung der Berufung durch das lediglich mit der Entscheidung …
auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 14.04.2009 - 14 Ns 41/09 -, durch den sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Doberan vom 23.03.2009 - 7 Ds 253/08 - als unzulässig verworfen worden ist, zu Ziffer 1 auf Antrag und im Übrigen nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft am 08. Juni 2009 beschlossen:.Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Doberan vom 23.03.2009 - 7 Ds 253/08 - wird als unzulässig verworfen.