Rechtsprechung
AG Bad Doberan, 23.10.2009 - 10 C 307/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,64983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
R + V Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Mietauto: Kostenabtretung ist rechtens - Urteil zum Rechtsberatungsgesetz und zur Schwacke-Liste
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Bad Doberan, 23.10.2009 - 10 C 307/08
Von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen darf der Geschädigte grundsätzlich nur den Günstigeren wählen (vergl. BGH NJW 2008, 1519).Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der SchadensSchätzung Verwendung finden können, nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenen Fall auswirkt (BGH NJW 2008, 1519).