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   AG Bad Hersfeld, 07.04.2009 - 10 C 968/08 (20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34188
AG Bad Hersfeld, 07.04.2009 - 10 C 968/08 (20) (https://dejure.org/2009,34188)
AG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 07.04.2009 - 10 C 968/08 (20) (https://dejure.org/2009,34188)
AG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 07. April 2009 - 10 C 968/08 (20) (https://dejure.org/2009,34188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Entlastungsbeweis eines Grundstückseigentümers im Falle von Beschädigungen eines fremden Pkw aufgrund sturmbedingt herabgefallener Eternitplatten; Voraussetzungen für die Erschütterung eines zugunsten des Geschädigten vorliegenden Anscheinsbeweises ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus AG Bad Hersfeld, 07.04.2009 - 10 C 968/08
    Da ein Gebäude mit seinen sämtlichen Einrichtungen der Witterung standhalten muss, beweist nach der Lebenserfahrung die Loslösung von Gebäudeteilen infolge von Witterungseinwirkung grundsätzlich, dass das Gebäude entweder fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten war (vgl. BGH, Urt. v. 23.03.1993, VI ZR 176/92 ; Palandt-Sprau, 68. Aufl. 2008, § 836 Rn. 9).

    Ein Hausbesitzer muss jedoch auch ungewöhnliche, aber mögliche Sturmstärken in seine Betrachtung einbeziehen und entsprechende Vorsorge für die Festigkeit der Gebäudeteile treffen Der Anscheinsbeweis kann jedenfalls nicht dadurch erschüttert werden, dass das Schadensereignis durch eine besonders starke Sturmböe oder einen Orkan verursacht worden sei (vgl. BGH, Urt. v. 23.03.1993, VI ZR 176/92 ).

    Dies gilt umso mehr, je älter das Gebäude samt Dachkonstruktion ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.03.1993, VI ZR 176/92 ).

  • LG Gera, 01.08.2008 - 2 O 1288/07
    Auszug aus AG Bad Hersfeld, 07.04.2009 - 10 C 968/08
    In einem vergleichbaren Fall hat das LG Gera in diesem Zusammenhang am 1.8.2008 ausdrücklich entschieden (LG Gera, Urt. v. 1.8.2008, 2 O 1288/07):.
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