Rechtsprechung
AG Bad Hersfeld, 09.01.2007 - 10c 904/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Bad Hersfeld, 09.01.2007 - 10c 904/05
Hierbei ist es zunächst unerheblich ob das in Anspruch genommene Mietwagenunternehmen zwischen einem Unfallersatztarif und einem Normaltarif unterscheidet, oder Iediglich einen einheitlichen Tarif anbietet (BGH NJW 2006, Seite 2106 ff.).Hierbei kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den Normaltarif auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke- Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten, gegebenenfalls mit Sachverständiger Beratung, ermitteln {BGH NJW 2006, Seite 2106; Seite 2693).
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Bad Hersfeld, 09.01.2007 - 10c 904/05
Diese Entwicklung hat der Bundesgerichtshof s st Oktober 2004 (BGH NJW 2005, Seite 51 ff.) zum Anlass genommen, strenger Vorgaben für diesen Vertragstyp zu machen. - BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif …
Auszug aus AG Bad Hersfeld, 09.01.2007 - 10c 904/05
Im Übrigen ist nach der jetzigen Rechtsprechung ein Autovermieter, der dem Unfallgeschädigten ' Fahrzeuge zu deutlich über dem Normaltarif liegenden Preisen anbietet, verpflichtet, den Mieter auf eigene Gefahr , dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, hinzuweisen (JGH Versicherungsrecht 2006, Seite 1274 ff.). - BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Bad Hersfeld, 09.01.2007 - 10c 904/05
Entsprechend diesen weiteren Vorgaben kann ein gegenüber dem Normaltarif höherer Preis dann "erlangt werden, wenn feststeht, dass dem Geschädigten die Anmietung zum Normaltarif nach den konkreten Umständen nicht zugänglich war (BGH NJW 2006, Seite 2693).