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   AG Bad Iburg, 07.04.2022 - 4 C 543/21 (9)   

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AG Bad Iburg, 07.04.2022 - 4 C 543/21 (9) (https://dejure.org/2022,8430)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 07.04.2022 - 4 C 543/21 (9) (https://dejure.org/2022,8430)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 07. April 2022 - 4 C 543/21 (9) (https://dejure.org/2022,8430)
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  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19

    Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher

    Auszug aus AG Bad Iburg, 07.04.2022 - 4 C 543/21
    Gerade auch der Umstand, dass einem Geschädigten auf dem allgemeinen regionalen Markt Großkundenrabatte für Fahrzeugreparaturen eingeräumt werden, ist ein Umstand, der im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 29.10.2019, Az.: VI ZR 45/19, in: NJW 2020, 144).
  • AG Ibbenbüren, 13.03.2020 - 3 C 5/20

    Unfallschadensregulierung: UPE-Aufschläge und Verbringungskosten

    Auszug aus AG Bad Iburg, 07.04.2022 - 4 C 543/21
    Fälle, in denen kleine, regionale Unternehmen durch einen Verkehrsunfall geschädigt werden, sind damit nicht vergleichbar (AG Ibbenbüren, Urt. v. 13.3.2020, Az.: 3 C 5/20), insbesondere, da die Klägerin die Fahrzeuge vorliegend unbestritten durch ihre Mitarbeiter und nicht in einer Fachwerkstatt instand setzen ließ.
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