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AG Bad Iburg, 07.04.2022 - 4 C 543/21 (9) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19
Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher …
Auszug aus AG Bad Iburg, 07.04.2022 - 4 C 543/21
Gerade auch der Umstand, dass einem Geschädigten auf dem allgemeinen regionalen Markt Großkundenrabatte für Fahrzeugreparaturen eingeräumt werden, ist ein Umstand, der im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 29.10.2019, Az.: VI ZR 45/19, in: NJW 2020, 144). - AG Ibbenbüren, 13.03.2020 - 3 C 5/20
Unfallschadensregulierung: UPE-Aufschläge und Verbringungskosten
Auszug aus AG Bad Iburg, 07.04.2022 - 4 C 543/21
Fälle, in denen kleine, regionale Unternehmen durch einen Verkehrsunfall geschädigt werden, sind damit nicht vergleichbar (AG Ibbenbüren, Urt. v. 13.3.2020, Az.: 3 C 5/20), insbesondere, da die Klägerin die Fahrzeuge vorliegend unbestritten durch ihre Mitarbeiter und nicht in einer Fachwerkstatt instand setzen ließ.