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   AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21 EASO   

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AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21 EASO (https://dejure.org/2022,1629)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 14.01.2022 - 5 F 458/21 EASO (https://dejure.org/2022,1629)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 5 F 458/21 EASO (https://dejure.org/2022,1629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Elternstreit über Corona-Impfung: Wer entscheidet, ob das Kind geimpft wird?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vater oder Mutter: Wer entscheidet über die Corona-Impfung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übertragung der alleinigen Befugnis auf den Kindesvater zur Entscheidung über die Impfung seiner Söhne gegen das Corona Virus SARS-CoV-2

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Entscheidungsbefugnis für Corona-Impfung des Kindes (AmtsG Bad Iburg)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Streit zwischen Vater und Mutter über Corona-Impfung des Kindes wird das Sorgerecht auf den Elternteil, der den Empfehlungen der STIKO folgt, übertragen - Kindeswille ist zu beachten, wenn das Kind sich eine eigene Meinung bilden kann

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 696

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen ist generell eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 Satz 1 BGB (BGH, FamRZ 2017, 1057 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 853 ; Staudinger/Lettmaier, BGB, 2020 , § 1628 BGB Rn. 50).

    Handelt es sich um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, so ist die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen, der im Hinblick auf die jeweilige Angelegenheit das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolgt (BGH FamRZ 2017, 1057 ).

    Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen nach § 1628 S. 1 BGB auf einen Elternteil kann grundsätzlich nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung darauf abgestellt werden, dass die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen (BGH FamRZ 2017, 1057 ; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 853 ; NZFam 2016, 125).

  • OLG Frankfurt, 08.03.2021 - 6 UF 3/21

    Sorgerecht: Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung des Kindes

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen ist generell eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 Satz 1 BGB (BGH, FamRZ 2017, 1057 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 853 ; Staudinger/Lettmaier, BGB, 2020 , § 1628 BGB Rn. 50).

    Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen nach § 1628 S. 1 BGB auf einen Elternteil kann grundsätzlich nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung darauf abgestellt werden, dass die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen (BGH FamRZ 2017, 1057 ; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 853 ; NZFam 2016, 125).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 228/17

    Erforderlicher Co-Konsens von Eltern und Minderjährigem im Falle einer

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Auch das Gericht teilt die wohl überwiegend vertretene Ansicht, dass es bei einem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff - wie der noch nicht als Standard-Impfung geltenden Impfung gegen das Corona-Virus - es zur Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten auch der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern im Wege eines sog. Co-Konsens bedarf (OLG Frankfurt FamRZ 2020, 336 ; Lettmaier ZKJ 2020, 85, 86; vgl. auch BGH NJW 1972, 335).
  • OLG Hamm, 25.05.2018 - 4 UF 154/17

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl auf den

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Die Entscheidungskompetenz ist dem Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird (OLG Brandenburg FF 2018, 512; Palandt/Götz § 1628 BGB Rn. 8).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Die Impfempfehlungen der beim Robert Koch Institut angesiedelten Ständigen Impfkommission (STIKO) sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als medizinischer Standard anerkannt worden und dem liegt der Gedanke zugrunde, dass bei einer Impfempfehlung nach der dortigen sachverständigen Einschätzung der Nutzen der jeweiligen Impfung das Impfrisiko überwiegt (BGH FamRZ 2000, 809, 811 ).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Auch das Gericht teilt die wohl überwiegend vertretene Ansicht, dass es bei einem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff - wie der noch nicht als Standard-Impfung geltenden Impfung gegen das Corona-Virus - es zur Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten auch der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern im Wege eines sog. Co-Konsens bedarf (OLG Frankfurt FamRZ 2020, 336 ; Lettmaier ZKJ 2020, 85, 86; vgl. auch BGH NJW 1972, 335).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2015 - 6 UF 150/15

    Fehlende Einigung der Eltern über Impfung des Kindes

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen nach § 1628 S. 1 BGB auf einen Elternteil kann grundsätzlich nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung darauf abgestellt werden, dass die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen (BGH FamRZ 2017, 1057 ; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 853 ; NZFam 2016, 125).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21

    Entscheidung zur Durchführung von Corona-Impfung bei 16-jährigem Kind

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Das Gericht verweist insoweit auf die Entscheidung des OLG Frankfurt, vom 17.08.2021, Az. 6 UF 120/21 :.
  • OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 10 WF 230/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Es liegt insbesondere dann vor, wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung in einer etwaigen Hauptsache nicht ohne Eintritt erheblicher Nachteile möglich wäre (BT-Drs. 16/6308, 199; OLG Brandenburg, ZKJ 2010, 251 ).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 5 UF 206/16

    Keine Alleinentscheidungsbefugnis eines Elternteils für Türkeireise mit Kind im

    Auszug aus AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
    Dies gilt umso mehr, als nach der vorhandenen Erkenntnislage mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sein wird, dass auch ein Hauptsacheverfahren zu einer dahingehenden Regelung führen würde (vgl. OLG Frankfurt ZKJ 2016, 361 [OLG Frankfurt am Main 21.07.2016 - 5 UF 206/16] ).
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