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AG Bad Kreuznach, 05.09.2012 - 4 Gs 930/12 |
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Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 05.09.2012 - 4 Gs 930/12
- LG Bad Kreuznach, 13.06.2013 - 1025 Js 12779/12
- OLG Koblenz, 19.08.2013 - 2 Ws 510/13
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 19.08.2013 - 2 Ws 510/13
Untersuchungshaft: Voraussetzungen für die Aufhebung eines …
Der Angeklagte befand sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 5. September 2012 - 4 Gs 930/12 - wegen des Verdachts, am 29. Juni 2012 in O. gemeinschaftlich handelnd einen Diebstahl im besonders schweren Fall (§§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 25 Abs. 2 StGB) begangen zu haben, seit dem 18. September 2012 in Untersuchungshaft.