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AG Bad Kreuznach, 07.03.2007 - 2 C 1506/06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04
Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur …
Auszug aus AG Bad Kreuznach, 07.03.2007 - 2 C 1506/06
Ausreichend ist vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt oder kennen müsste, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt (Vgl. m.w.N. nur: BGH, Urteil v. 29.06.2005, Az. VIII ZR 299/04, unter II. B. 1. a.).Nicht erfüllte im Sinne des UWG unlautere Gewinnversprechen, die eine Bestellung quasi provozieren, können gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden im Sinne des § 138 BGB verstoßen, wenn besondere Umstände hinzutreten, die sich aus bestimmten Geschäftspraktiken oder aus besonderen Verhältnissen des Geschäftspartners ergeben können (BGH, Urteil v. 29.06.2005, Az. VIII ZR 299/04, unter II. B. 1. a.;… Wendt, Sittenwidrigkeit anlässlich eines Gewinnspieles geschlossener Kaufverträge, in: Geisler/ Hauger, jurisPR-BGHZivilR, 43/2005, Anm. 2;… Nassal in: jurisPK-BGB, 3. Auflage, 2006, § 138, Rdnr. 75).