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   AG Bad Kreuznach, 15.01.2009 - 2 C 646/07   

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https://dejure.org/2009,23797
AG Bad Kreuznach, 15.01.2009 - 2 C 646/07 (https://dejure.org/2009,23797)
AG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 15.01.2009 - 2 C 646/07 (https://dejure.org/2009,23797)
AG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 2 C 646/07 (https://dejure.org/2009,23797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verlängerung der einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Familienrecht - Gesonderte Vergütung im Verlängerungsverfahren nach dem GewSchG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 10.05.1991 - 8 W 121/91
    Auszug aus AG Bad Kreuznach, 15.01.2009 - 2 C 646/07
    Denn der Antrag auf Verlängerung stelit gerade keine "Änderung" der ursprünglichen Verfügung im Sinne des 816 Nr. 6 RVG dar (vgl. hierzu die Entscheidung des HansOLG Hamburg vom 10.05.1991 - 8 W 121/91 -, abgedruckt in JurBüro 91, 1084, zu dem bis 30.06.2004 geltenden und dem 8 16 Nr. 6 RVG inhaltlich weitestgehend entsprechenden § 40 Abs. 2 BRAGO.).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2012 - 6 WF 83/12

    Rechtsanwaltsvergütung: Verlängerung ergangener einstweiliger Maßnahmen im Rahmen

    Während ganz überwiegend im Anschluss an eine zu § 40 Abs. 2 BRAGO ergangene Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (JurBüro 1991, 1084) vertreten wird, dass im Falle der Verlängerung einer einstweiligen Anordnung die Vorschrift des § 16 Nr. 5 RVG (Nr. 6 a.F.) nicht zur Anwendung kommt (vgl. AG Bad Kreuznach AGS 2009, 64 ff; Norbert Schneider, AGS 2007, 492; AnwK-RVG Mock/Wahlen, 6. Aufl., § 16 Rdnr. 84; Bischof, RVG 4. Aufl., § 16 Rdnr. 17 a.E.), vertritt Müller-Rabe (in Gerold/Schmidt, RVG 19. Aufl., § 16 Rdnr. 80) die Ansicht, eine Verlängerung der Eilmaßnahme betreffe die Abänderung der ursprünglichen einstweiligen Anordnung, so dass nur eine Angelegenheit gegeben sei.
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