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AG Bad Kreuznach, 28.10.2014 - 71 VI 138/90 |
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Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 28.10.2014 - 71 VI 138/90
- OLG Düsseldorf, 22.12.2015 - 3 Wx 279/15
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 22.12.2015 - 3 Wx 279/15
Anforderungen an den Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung …
Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beseitigung des Eintragungshindernisses auch durch die Vorlage der beglaubigten Abschrift des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Beschlusses des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 28.10.2014 - 71 VI 138/90 - nachgewiesen werden kann.In Ziffer I. des Vertrages wird der Testamentsvollstreckervermerk als Belastung erwähnt und anschließend darauf hingewiesen, dass ausweislich des Beschlusses des AG Bad Kreuznach vom 28.10.2014 zum Aktenzeichen 71 VI 138/90 der Nachlass von diesem als abgewickelt angesehen werde.